Hier der Link zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2020. Dort ging es zwar um eine Fristwiederherstellung nach VwVG. Die Voraussetzungen sind jedoch mit jenen von Art. 33 Abs. 4 SchKG praktisch identisch (E. 3):
Hier der Link zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2020. Dort ging es zwar um eine Fristwiederherstellung nach VwVG. Die Voraussetzungen sind jedoch mit jenen von Art. 33 Abs. 4 SchKG praktisch identisch (E. 3):
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